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Built on Substance

General Terms and Conditions

Cavdar Construction GmbH · As of: June 2026

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The following General Terms and Conditions of Cavdar Construction GmbH apply in German. The German version is legally binding.

§1 Scope

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Cavdar Construction GmbH gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Architekten, Ingenieuren, Bauträgern und öffentlichen Auftraggebern.

§2 Exclusive Application

Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.

§3 Conclusion of Contract

Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung, Vertragsunterzeichnung oder den Beginn der Ausführung zustande.

§4 Scope of Services

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, Nachträgen und schriftlichen Vereinbarungen.

§5 Prices

Alle Preise verstehen sich gemäß Angebot. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen werden gesondert vergütet.

§6 Down Payment

Vor Projektbeginn ist eine Anzahlung von 25 % der Auftragssumme, mindestens jedoch in Höhe des Materialwertes, fällig. Ein Projektstart erfolgt erst nach Zahlungseingang.

§7 Partial Payments

Leistungen werden abschnittsweise nach Baufortschritt abgerechnet. Abschlagsrechnungen sind fristgerecht zu bezahlen.

§8 Final Invoice

Nach Fertigstellung erfolgt die Schlussrechnung. Einbehalte bedürfen einer rechtlichen Grundlage.

§9 Retention of Title

Sämtliche Materialien und Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Cavdar Construction GmbH.

§10 Duties to Cooperate

Der Auftraggeber stellt Baustellenzugang, Strom, Wasser, Zufahrten, Freigaben und Genehmigungen rechtzeitig bereit.

§11 Supplements

Zusätzliche oder geänderte Leistungen gelten als Nachträge und werden gesondert berechnet. Mündliche Anweisungen können dokumentiert und berechnet werden.

§12 Construction Period and Deadlines

Termine sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Behinderungen verlängern Fristen angemessen.

§13 Hindrances

Fehlende Mitwirkung, Planungsänderungen, verspätete Vorleistungen oder Lieferprobleme berechtigen zur Anpassung von Terminen und Vergütung.

§14 Weather and Force Majeure

Für Verzögerungen durch Witterung, Naturereignisse, Streik, Krieg, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder vergleichbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen.

§15 Third-Party Services

Für Fehler, Verzögerungen oder Schäden aus Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht von der Cavdar Construction GmbH verursacht wurden.

§16 Acceptance

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme oder wird die Leistung genutzt, kann eine Abnahmefiktion im gesetzlich zulässigen Rahmen eintreten.

§17 Notice of Defects

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.

§18 Warranty

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Nachbesserung hat Vorrang vor anderen Ansprüchen.

§19 Liability

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

§20 Default of Payment

Bei Zahlungsverzug dürfen Leistungen eingestellt, Materialien zurückbehalten und gesetzliche Verzugszinsen geltend gemacht werden.

§21 Securities

Die Cavdar Construction GmbH kann angemessene Sicherheiten verlangen, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen.

§22 Termination

Im Falle der Kündigung sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien und entstandenen Aufwendungen zu vergüten.

§23 Reference Rights

Abgeschlossene Projekte dürfen fotografisch dokumentiert und zu Referenz-, Marketing- und Präsentationszwecken verwendet werden, soweit keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.

§24 Copyright and Usage Rights

An Kalkulationen, Angeboten, Zeichnungen, Konzepten und Unterlagen verbleiben sämtliche Rechte bei der Cavdar Construction GmbH.

§25 Data Protection

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO und der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

§26 VOB/B

Gegenüber Unternehmern kann die VOB/B als Vertragsbestandteil vereinbart werden.

§27 Place of Jurisdiction

Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

§28 Choice of Law

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§29 Severability Clause

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Cavdar Construction GmbH · Geißlerpfad 22 · 13627 Berlin · info@cavcon.de