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Built on Substance

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Cavdar Construction GmbH · Stand: Juni 2026

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§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Cavdar Construction GmbH gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Architekten, Ingenieuren, Bauträgern und öffentlichen Auftraggebern.

§2 Ausschließliche Geltung

Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.

§3 Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung, Vertragsunterzeichnung oder den Beginn der Ausführung zustande.

§4 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, Nachträgen und schriftlichen Vereinbarungen.

§5 Preise

Alle Preise verstehen sich gemäß Angebot. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen werden gesondert vergütet.

§6 Anzahlung

Vor Projektbeginn ist eine Anzahlung von 25 % der Auftragssumme, mindestens jedoch in Höhe des Materialwertes, fällig. Ein Projektstart erfolgt erst nach Zahlungseingang.

§7 Abschlagszahlungen

Leistungen werden abschnittsweise nach Baufortschritt abgerechnet. Abschlagsrechnungen sind fristgerecht zu bezahlen.

§8 Schlussrechnung

Nach Fertigstellung erfolgt die Schlussrechnung. Einbehalte bedürfen einer rechtlichen Grundlage.

§9 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Materialien und Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Cavdar Construction GmbH.

§10 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt Baustellenzugang, Strom, Wasser, Zufahrten, Freigaben und Genehmigungen rechtzeitig bereit.

§11 Nachträge

Zusätzliche oder geänderte Leistungen gelten als Nachträge und werden gesondert berechnet. Mündliche Anweisungen können dokumentiert und berechnet werden.

§12 Bauzeit und Termine

Termine sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Behinderungen verlängern Fristen angemessen.

§13 Behinderungen

Fehlende Mitwirkung, Planungsänderungen, verspätete Vorleistungen oder Lieferprobleme berechtigen zur Anpassung von Terminen und Vergütung.

§14 Witterung und höhere Gewalt

Für Verzögerungen durch Witterung, Naturereignisse, Streik, Krieg, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder vergleichbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen.

§15 Leistungen Dritter

Für Fehler, Verzögerungen oder Schäden aus Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht von der Cavdar Construction GmbH verursacht wurden.

§16 Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme oder wird die Leistung genutzt, kann eine Abnahmefiktion im gesetzlich zulässigen Rahmen eintreten.

§17 Mängelanzeige

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.

§18 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Nachbesserung hat Vorrang vor anderen Ansprüchen.

§19 Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

§20 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug dürfen Leistungen eingestellt, Materialien zurückbehalten und gesetzliche Verzugszinsen geltend gemacht werden.

§21 Sicherheitsleistungen

Die Cavdar Construction GmbH kann angemessene Sicherheiten verlangen, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen.

§22 Kündigung

Im Falle der Kündigung sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien und entstandenen Aufwendungen zu vergüten.

§23 Referenzrechte

Abgeschlossene Projekte dürfen fotografisch dokumentiert und zu Referenz-, Marketing- und Präsentationszwecken verwendet werden, soweit keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.

§24 Urheber- und Nutzungsrechte

An Kalkulationen, Angeboten, Zeichnungen, Konzepten und Unterlagen verbleiben sämtliche Rechte bei der Cavdar Construction GmbH.

§25 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO und der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

§26 VOB/B

Gegenüber Unternehmern kann die VOB/B als Vertragsbestandteil vereinbart werden.

§27 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

§28 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§29 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Cavdar Construction GmbH · Geißlerpfad 22 · 13627 Berlin · info@cavcon.de