The following General Terms and Conditions of Cavdar Construction GmbH apply in German. The German version is legally binding.
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Cavdar Construction GmbH gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Architekten, Ingenieuren, Bauträgern und öffentlichen Auftraggebern.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung, Vertragsunterzeichnung oder den Beginn der Ausführung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, Nachträgen und schriftlichen Vereinbarungen.
Alle Preise verstehen sich gemäß Angebot. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen werden gesondert vergütet.
Vor Projektbeginn ist eine Anzahlung von 25 % der Auftragssumme, mindestens jedoch in Höhe des Materialwertes, fällig. Ein Projektstart erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Leistungen werden abschnittsweise nach Baufortschritt abgerechnet. Abschlagsrechnungen sind fristgerecht zu bezahlen.
Nach Fertigstellung erfolgt die Schlussrechnung. Einbehalte bedürfen einer rechtlichen Grundlage.
Sämtliche Materialien und Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Cavdar Construction GmbH.
Der Auftraggeber stellt Baustellenzugang, Strom, Wasser, Zufahrten, Freigaben und Genehmigungen rechtzeitig bereit.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen gelten als Nachträge und werden gesondert berechnet. Mündliche Anweisungen können dokumentiert und berechnet werden.
Termine sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Behinderungen verlängern Fristen angemessen.
Fehlende Mitwirkung, Planungsänderungen, verspätete Vorleistungen oder Lieferprobleme berechtigen zur Anpassung von Terminen und Vergütung.
Für Verzögerungen durch Witterung, Naturereignisse, Streik, Krieg, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder vergleichbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen.
Für Fehler, Verzögerungen oder Schäden aus Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht von der Cavdar Construction GmbH verursacht wurden.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme oder wird die Leistung genutzt, kann eine Abnahmefiktion im gesetzlich zulässigen Rahmen eintreten.
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Nachbesserung hat Vorrang vor anderen Ansprüchen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Bei Zahlungsverzug dürfen Leistungen eingestellt, Materialien zurückbehalten und gesetzliche Verzugszinsen geltend gemacht werden.
Die Cavdar Construction GmbH kann angemessene Sicherheiten verlangen, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen.
Im Falle der Kündigung sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien und entstandenen Aufwendungen zu vergüten.
Abgeschlossene Projekte dürfen fotografisch dokumentiert und zu Referenz-, Marketing- und Präsentationszwecken verwendet werden, soweit keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.
An Kalkulationen, Angeboten, Zeichnungen, Konzepten und Unterlagen verbleiben sämtliche Rechte bei der Cavdar Construction GmbH.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO und der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Gegenüber Unternehmern kann die VOB/B als Vertragsbestandteil vereinbart werden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Cavdar Construction GmbH · Geißlerpfad 22 · 13627 Berlin · info@cavcon.de
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